Transsexueller will Brust-OP auf Kassenkosten
Freitag, 23. Oktober 2009Eine Klage sorgt für Furore in Deutschland: Ein Transsexueller verklagt seine Krankenkasse auf die Übernahme der Kosten für eine Brustoperation. Der 51-Jährige Brite fühle sich schon seit langem als Frau, daher möchte er sich auch einer Geschlechtsumwandlung unterziehen. Hierfür nimmt er seit zweieinhalb Jahren Hormone und hat schon deutlich weibliche Züge angenommen, auch eine Unterleibsoperation steht in Bälde an. Ob nun die Krankenkasse die um die 6.000 Euro teure Operation zu Korrektur seiner zur Seite geneigten Brust zahlen muss, liegt in der Hand des Sozialgerichtes Hannover. Ein Gutachter soll klären, ob der Eingriff kosmetischer Natur sei oder dazu diene, eine körperliche Entstellung zu beheben.
Des Weiteren gibt es seit 2004 ein Urteil des Bundessozialgerichts, welches besagt, dass Frauen keine Brustvergrößerung oder -verkleinerung auf Kassenkosten vornehmen lassen können. Erst wenn eine körperliche Anomalie eine entstellende Wirkung habe, käme unter Umständen eine Operation auf Kosten der Kasse in Betracht. Dabei ist es auch nicht entscheidend, ob eine Frau körperliche Beschwerden durch eine zu großer Brust oder psychische Probleme mit einer zu kleinen Oberweite hätte. Diese Fälle werden zum Psychiater überwiesen, wie der Vertreter der beklagten Deutschen Angestellten-Krankenkasse (DAK), Wolfgang Ahrens erklärt: “Das Menschen unter einer zu großen oder zu kleinen Brustform leiden, muss mit Mitteln der Psychiatrie behandelt werden”.




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