Zusatzversicherung gegen Fehler bei der Brustvergrößerung

Freitag, 26. März 2010

Schönheitsoperationen wie eine Brustvergrößerung werden in der Regel nicht von der Krankenkasse bezahlt, das gilt leider auch, wenn es bei der durchgeführten Operation zu Komplikationen kommt und Nachbehandlungen vonnöten sind.

Diese muss der Patient dann selbst tragen laut § 52 Abs. 2 SGB V (”Haben sich Versicherte eine Krankheit durch eine medizinisch nicht indizierte ästhetische Operation [...] zugezogen, hat die Krankenkasse die Versicherten in angemessener Höhe an den Kosten zu beteiligen und das Krankengeld für die Dauer dieser Behandlung ganz oder teilweise zu versagen oder zurückzufordern”).

Doch hierfür hat man nun die Möglichkeit, eine Zusatzversicherung abzuschließen. Auch wenn die Komplikationen bei einer Brustvergrößerung relativ gering sind, sollte man diese Möglichkeit bedenken. Nun bietet eine private Krankenversicherung das Versicherungspaket Medassure für eventuelle negative Folgen einer Brustvergrößerung an. Diese Versicherung deckt die Kosten für Komplikationen aus Brustvergrößerungen ab.